Aktuelles & Archiv

Sie sind hier: Aktuelles & Archiv > Nachricht
Aktuelles

Funktion und Kriterien einer Anlaufstelle

Im Rahmen des Förderprogramms „Netzwerken wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ erfolgt die Netzwerkarbeit unter anderem durch sogenannte Anlaufstellen für Alleinerziehende. Ziel dieser Anlaufstellen ist es, Alleinerziehende dabei zu unterstützen, passgenaue Angebote, die von den Netzwerkpartnern bereitgestellt werden, unkompliziert zu erhalten. In einer Anlaufstelle werden einschlägige Informationen der Netzwerkpartner vorgehalten, vernetzt und weitergegeben. Die Anlaufstelle übernimmt damit eine Lotsenfunktion für die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote des Netzwerks.

Darüber hinaus dienen Anlaufstellen als Plattformen, mithilfe derer die Schnittstellen zwischen den Netzwerkpartnern bearbeitet werden - die Kommunikation untereinander soll befördert, die Qualität der bestehenden Angebote überprüft und ggf. optimiert werden sowie Lücken im Unterstützungssystem für Alleinerziehende identifiziert und nach Möglichkeit geschlossen werden.

Eine Anlaufstelle für Alleinerziehende befindet sich in der Regel an einem festen Ort, kann aber auch mehrere Standorte haben. In diesem Zusammenhang werden Websites oder Online-Foren sowie telefonische Hotlines nicht als Anlaufstelle betrachtet. Auch gelten einzelne Multiplikator/-innen, die z. B. in bestehenden Einrichtungen tätig sind oder ehrenamtlich Tätige, die als Coach bzw. Berater/-in für Alleinerziehende agieren (z. B. Alleinerziehende), nicht als Anlaufstelle.

Bei der Planung, Entwicklung, Erprobung und Implementierung von Anlaufstellen im Rahmen der Netzwerkarbeit gilt es folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Vermeidung von Doppelstrukturen: Es ist sicher zu stellen, dass die Lotsenfunktion der geplanten Anlaufstelle über bereits existierende Unterstützungsleistungen und (gesetzliche) Aufgaben Anderer, insbesondere der Kooperationspartner, hinausgeht.
  • Nutzung und Optimierung vorhandener Angebotsstrukturen: Die Koordination und Verkettung bereits bestehender Angebote und die entsprechende Einbindung neuer  Angebote ist Ziel einer Anlaufstelle. Vorhandene Angebote und Schnittstellen zwischen diesen sollen effektiver organisiert sowie aufeinander abgestimmt werden. Die Angebotsstrukturen sind allen Beteiligten in geeigneter Weise bekannt zu machen (bspw. Handlungsleitfäden, interaktive Wegweiser oder andere, auch webbasierte Lösungen).
  • Abstimmung und Zusammenarbeit im Netzwerk: Anlaufstellen müssen auf die Zusammenarbeit im Netzwerk ausgerichtet sein und damit über bilaterale Abstimmungen im Einzelfall hinaus weisen. Dies muss den Netzwerkpartnern transparent gemacht werden, auch um „übermäßige“ Erwartungen an eine Delegation von Aufgaben an die Lotsenstelle zu bremsen. Eine Konzeptentwicklung für die nachhaltige Umsetzung einer Anlaufstelle sowie die Definition der Leistungen, die die einzelnen Partner für dieses Produkt einbringen werden, ist Voraussetzung für die Einrichtung einer solchen Stelle. Darüber hinaus muss die Definition und Etablierung von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen im Netzwerk Bestandteil des Konzepts einer Anlaufstelle sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch Erfahrungen und Ergebnisse gemeinsam überprüft werden und eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung sowohl der Angebotsstruktur / der Dienstleistungsketten, als auch der Anlaufstelle erfolgt.
  • Dokumentation der Beratungspfade und Schnittstellen: Ein Konzept zur Analyse und Bearbeitung der Dienstleistungsketten und ihrer Schnittstellen durch die Netzwerkpartner ist erforderlich. Die Beratungspfade, die von den Alleinerziehenden wahrgenommen werden, sind (unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben) zu dokumentieren und mit den Netzwerkpartnern zu analysieren, um letztendlich die Dienstleistungsketten und die Angebotsübergänge an den einzelnen Schnittstellen zu verbessern. Die Partner sollen rückmelden, wie die Beratung der Alleinerziehenden erfolgt ist (ggf. anonymisiert), so dass Fallkonstellationen und Herausforderungen (z. B. Angebotslücken) identifiziert und Lösungsansätze herausgearbeitet werden können.
  • Erfüllung des Erprobungscharakters: In der Förderlaufzeit sollen die Erkenntnisse aus der Umsetzung der Anlaufstelle zur Verbesserung der Angebote und Dienstleistungsketten führen. Darüber hinaus ist das Konzept der Anlaufstelle zu überprüfen und ggf. nachzujustieren (z. B. Öffnungszeiten, Lage, Kundennähe, Netzwerkpartnereinbindung). Eine Dokumentation der Ergebnisse des Produkts Anlaufstelle ist nach der Erprobungszeit für den Erfahrungstransfer und als Grundlage für die  Implementierung in Regelstrukturen zu erstellen.
  • Transfer in Regelstrukturen: Ziel ist, spätestens mit dem Abschluss des Netzwerkprojektes die erfolgreich erprobte Anlaufstelle bzw. die Aufgaben einer Anlaufstelle in der Region zur Sicherstellung der Informations- und Beratungsangebote für Alleinerziehende fest zu implementieren.