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Zur Lebenssituation von Alleinerziehenden im europäischen Vergleich

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland heute häufiger berufstätig als vor 2000, trotzdem aber oft armutsgefährdet. Das gilt auch für andere Länder: Wie ein Vergleich zwischen Deutschland, Frankreich, Schweden und Großbritannien zeigt, haben Alleinerziehende weniger Teilhabechancen als Mütter in Paarhaushalten – sie sind seltener erwerbstätig, häufiger von Armut bedroht und öfter krank. Darauf weist das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) in der aktuellen Studie „Arbeitsmarktintegration und sozio-ökonomische Situation von Alleinerziehenden. Ein empirischer Vergleich: Deutschland, Frankreich, Schweden, Vereinigtes Königreich“ für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hin.

Alleinerziehende stellen nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern einen wachsenden Anteil der Familien mit Kindern. Der Vergleich ihrer Lebenssituation in Deutschland, Frankreich, Schweden und Großbritannien zeigt, dass sie besonders häufig armutsgefährdet und auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Deshalb stehen Alleinerziehende seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre ausdrücklich im Fokus von sozialpolitischen Reformen oder waren und sind von solchen Reformen in hohem Maße betroffen. Ziele der bisherigen Reformen waren zum einen die Verringerung von Armut, zum anderen eine höhere Arbeitsmarktpartizipation von Alleinerziehenden bzw. von Müttern insgesamt.

Vor diesem Hintergrund nimmt die hier vorgestellte Studie eine Bestandsaufnahme zur sozioökonomischen Situation von Alleinerziehenden in vier Ländern vor. Leitfrage ist, ob und inwieweit die Lebensform ‚alleinerziehend‘ nach wie vor mit eingeschränkten Teilhabechancen verbunden ist bzw. ob und inwieweit inzwischen eine qualitative Normalisierung und Angleichung an andere Haushaltsformen stattgefunden hat.

Zentrale Ergebnisse der Studie sind:

  • Seit den 2000er Jahren ist es zu einer teilweisen Angleichung der relevanten institutionellen Rahmenbedingungen in den vier Ländern gekommen. Dies betrifft die traditionell sehr unterschiedlichen Geschlechterregimes, also die institutionellen Gegebenheiten, kollektiven Normen und dominanten Muster innerfamilialer Arbeitsteilung, die sich auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, ihre Einkommenssituation und weitere Dimensionen von Teilhabe auswirken. Hier ist es insbesondere durch die ‚nachholende Modernisierung‘ im Vereinigten Königreich und in Deutschland zu einer Angleichung gekommen. Gleichwohl schränkten in Deutschland und im Vereinigten Königreich ein unzureichendes Angebot an Kinderbetreuung und im Vereinigten Königreich zusätzlich dessen hohe Kosten das Spektrum in Frage kommender Arbeitszeiten insbesondere für Alleinerziehende mit Kindergarten- und Schulkindern deutlich ein. Auch die traditionell sehr unterschiedlichen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Regime der vier Länder haben sich infolge ihrer aktivierenden Ausrichtung angeglichen. Die Reformen in diesem Bereich sind gerade für Alleinerziehende relevant, da diese weit häufiger auf bedarfsgeprüfte Sozialleistungen angewiesen sind als z. B. Mütter in Paarhaushalten. Besonders hervorzuheben ist allerdings die Tatsache, dass Alleinerziehende im Unterschied zu früher in allen Ländern nun überhaupt ausdrücklich zu Adressatinnen der aktiven Arbeitsmarktpolitik geworden sind.
  • Gleichzeitig haben sich die Unterschiede der allgemeinen Arbeitsmarktstrukturen und der darauf einwirkenden Regulierungen zwischen den Ländern eher vertieft. Ein im Vergleich zu Frankreich und Schweden hoher Umfang der Niedriglohnbeschäftigung und ein hoher Anteil von Tätigkeiten mit geringem Stundenumfang kennzeichnen die Strukturen in Deutschland und im Vereinigten Königreich. In Deutschland und im Vereinigten Königreich bestehen deutlich höhere Hürden für Alleinerziehende, ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen zu erzielen, als in Frankreich und Schweden.
  • Die Reformen der Geschlechterregime und in der Arbeitsmarktpolitik haben bei den Alleinerziehenden Wirkung gezeigt: Anders als noch in den 1990er Jahren ist im Beobachtungszeitraum ihre Erwerbsbeteiligung in Deutschland, Schweden und Großbritannien gestiegen und hält mit der allgemeinen Beschäftigungsentwicklung Schritt oder übersteigt diese sogar. Gleichzeitig scheint Beschäftigungsstabilität von Alleinerziehenden – messbar unter anderem am Anteil befristeter Beschäftigung – eher abzunehmen, und dies stärker als bei anderen Gruppen von Erwerbstätigen. Alleinerziehende sind in allen Ländern signifikant seltener erwerbstätig als Mütter in Paar-Haushalten. Wenn sie aber erwerbstätig sind, dann in höherem Stundenumfang. Dies kann als Hinweis darauf interpretiert werden, dass einer Erwerbsaufnahme bei einem Teil der Alleinerziehenden – insbesondere bei jenen mit kleinen Kindern – grundlegendere Hürden entgegenstehen als bei Müttern in Paar-Haushalten, jenseits dieser Hürden jedoch eine höhere ökonomische Notwendigkeit und ggf. auch eine höhere intrinsische Erwerbsmotivation eine Beschäftigung mit höherem Stundenumfang begünstigen.
  • Die Länderunterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Müttern bleiben aber insgesamt groß und sind tendenziell auch größer als die Unterschiede zwischen Alleinerziehenden und Müttern in Paarhaushalten des jeweiligen Landes. Alleinerziehende in Frankreich und Schweden sind nicht nur häufiger erwerbstätig als in Deutschland. Bezieht man den Arbeitszeitumfang ein, und zwar sowohl den tatsächlichen als auch den gewünschten, so vertiefen sich die Unterschiede zwischen den Ländern eher. Am niedrigsten ist die Erwerbsbeteiligung im Vereinigten Königreich. Dabei betreffen diese Länderunterschiede aber nicht nur Alleinerziehende, sondern ähnlich auch Mütter in Paarhaushalten. Dies spricht dafür, dass es weniger die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne als vielmehr die übergreifenden Geschlechterregime und die Nachfragestrukturen des Arbeitsmarktes sind, die für Umfang und Struktur der Erwerbsbeteiligung Alleinerziehender ausschlaggebend sind.
  • Trotz ihrer steigenden Erwerbsbeteiligung hat sich die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden im Beobachtungszeitraum nicht verringert – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs. Insbesondere in Deutschland ist zu vermuten, dass die zunehmende Ausdifferenzierung von Löhnen und Verdienstmöglichkeiten nach unten die grundsätzlich armutsverringernden Effekte einer zunehmenden Erwerbsbeteiligung mindestens partiell neutralisiert. Ein Teil der Erklärung ist aber auch in der zunehmenden Armutsgefährdung nichterwerbstätiger Alleinerziehender zu suchen.
  • Gemeinsam ist allen vier Ländern, dass alleinerziehende Mütter stärker von Armut bedroht sind als Mütter mit Partner. Die höhere Armutsgefährdung von Alleinerziehenden ist nicht allein Folge ihres durchschnittlich geringeren Bildungsgrades oder ihrer geringeren Erwerbsbeteiligung. Vielmehr gibt es wegen des fehlenden Partnereinkommens einen eigenständigen Nachteil für Mütter, die ihre Kinder alleine erziehen. Zwar ersetzen staatliche Sozialleistungen das zweite Haushaltseinkommen teilweise – aber eben in keinem der vier untersuchten Länder so, dass darüber die Armutsgefährdung Alleinerziehender auf das Niveau von Müttern mit Partnern abgesenkt werden kann. Im deutschen Steuer- und Transfersystem werden einerseits für alleinerziehenden Mütter – genauso wie für Frauen in Paarhaushalten – Anreize zur Unterbeschäftigung gesetzt. Andererseits werden die finanziellen Nachteile von kurzer Teilzeit oder Inaktivität ähnlich wie im Vereinigten Königreich durch das Mindestsicherungssystem stärker kompensiert als in Frankreich und Schweden. Der Staat schlüpft hier also gewissermaßen stärker in die Rolle des Familienernährers. Dennoch liegt die Armutsrisikoquote der Alleinerziehenden in Deutschland und im Vereinigten Königreich insgesamt deutlich höher als in Schweden und in Frankreich. Dies ist in erster Linie auf den höheren Anteil nichterwerbstätiger Alleinerziehender in beiden Ländern zurückzuführen.
  • Das Niveau der bedarfsgeprüften Mindestsicherungsleitungen ist in Frankreich und Schweden deutlich niedriger als in Deutschland und im Vereinigten Königreich. Trotz dieses Umstands und trotz hoher Anteile nichterwerbstätiger Alleinerziehender in Deutschland erhalten Alleinerziehende in Deutschland keineswegs häufiger und in größerem Umfang Sozialleistungen als in den anderen Ländern – eher im Gegenteil. Bezieht man das Wohngeld mit ein, so beziehen Alleinerziehende in Frankreich, Großbritannien und Schweden deutlich häufiger Leistungen, die anstelle oder in Ergänzung zu eigenem Erwerbseinkommen die finanziellen Grundbedarfe des Haushalts decken. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass Erwerbseinkommen dort bis zu höheren Verdienstgrenzen bezuschusst werden. Hinzu kommen andere, vorrangige Sozialleistungen für besondere Lebenslagen (z. B. Ausbildung), die auch Nichterwerbstätigen zugute kommen und insbesondere in Schweden eine große Verbreitung besitzen. Sie dürften ein Teil der Erklärung dafür sein, dass die Armutsrisikoquoten in Schweden auch unter Nichterwerbstätigen niedriger sind als in Deutschland, trotz der niedrigen Mindestsicherungsleistungen.
  • Alleinerziehende Mütter geben in allen untersuchten Ländern häufiger als Mütter in Paarhaushalten an, chronische Gesundheitsprobleme, Krankheiten oder Leiden zu haben. Ferner berichten sie in stärkerem Ausmaß von gesundheitsbedingten Einschränkungen im Alltag. Alleinerziehende gehören in allen vier betrachteten Ländern auch häufiger zu Empfängerinnen von Invaliditätsleistungen, die jedoch je nach Land unterschiedlich stark ausgeprägt sind und die in Deutschland insbesondere im Vergleich mit Schweden und dem Vereinigten Königreich deutlich seltener bezogen werden.